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Arbeitsrecht
RAin Heinicke, seit
1992 Fachanwältin für Arbeitsrecht, ist gleichermaßen auf
Arbeitgeber- wie auch auf Arbeitnehmerseite tätig. Als
Schwerpunkt hat sich dabei das Individualarbeitsrecht
herausgebildet. Ihre Erfahrung bezieht sich auf
Arbeitsverhältnisse aller Art (von Fließbandarbeit bis zu
leitenden Tätigkeiten im Management) und ein breites Spektrum
von Branchen.
Typische Problemfelder sind dabei:
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Kündigung und Kündigungsschutzprozess
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Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
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Abmahnung
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Versetzung
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Prüfung von Anstellungsverträgen
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Lohn- und Gehaltsrückstände
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Zeugnis und Zeugnisberichtigungsansprüche
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Umgang mit Mobbing
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Dienstfahrzeuge
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Wettbewerbsverbote
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