Petra Heinicke
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

    Petra Heinicke
     
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Tourismusrecht

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit 1987 habe ich fortlaufend deutschlandweit diverse Reiseveranstalter und Reisevermittler unterschiedlicher Größe und ganz unterschiedlicher Programmausrichtung beraten und vertreten - auf der Seite von Reisenden/Kunden bin ich daher grundsätzlich nicht tätig.

Ich gelte als profilierte Kennerin des Reiserechts und gehörte von 2001 bis 2012 dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR) an.

Zu meinen typischen Tätigkeiten im Tourismusrecht gehört:

  • Beratung und Prozessführung in Konflikten mit Reisenden und Leistungsträgern

  • Erstellung von Allgemeinen Reisebedingungen

  • Beratung bei Katalog- und Anzeigengestaltung

  Rechtsanwältin Petra Heinicke  
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