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Tourismusrecht
Seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit 1987 hat
RAin Heinicke fortlaufend diverse
Reiseveranstalter und Reisevermittler unterschiedlicher Größe
und ganz unterschiedlicher Programmausrichtung beraten und
vertreten - auf der Seite von Reisenden/Kunden ist sie daher
grundsätzlich nicht tätig.
Sie gilt als profilierte Kennerin des Reiserechts
und gehörte von 2001 bis 2012 dem Vorstand der Deutschen
Gesellschaft für Reiserecht (DGfR) an.
Zu ihren typischen Tätigkeiten im Tourismusrecht
gehört:
-
Beratung und Prozessführung in Konflikten mit
Reisenden und Leistungsträgern
-
Erstellung von Allgemeinen Reisebedingungen
-
Beratung bei Katalog- und Anzeigengestaltung
-
Forderungsmanagement (von der
außergerichtlichen Mahnung über die Titulierung der
Forderung bis zur Zwangsvollstreckung und Begleitung des
Vorgehens bei Insolvenz des Schuldners; Aushandeln und
Überwachen von Ratenzahlungsvereinbarungen)
-
Bearbeitung der speziellen Probleme bei
Inkasso des Reisepreises durch den Reisevermittler
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