Petra Heinicke
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

    P. Heinicke
     
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Tourismusrecht

Seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit 1987 hat RAin Heinicke fortlaufend diverse Reiseveranstalter und Reisevermittler unterschiedlicher Größe und ganz unterschiedlicher Programmausrichtung beraten und vertreten - auf der Seite von Reisenden/Kunden ist sie daher grundsätzlich nicht tätig.

Sie gilt als profilierte Kennerin des Reiserechts und gehörte von 2001 bis 2012 dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR) an.

Zu ihren typischen Tätigkeiten im Tourismusrecht gehört:

  • Beratung und Prozessführung in Konflikten mit Reisenden und Leistungsträgern

  • Erstellung von Allgemeinen Reisebedingungen

  • Beratung bei Katalog- und Anzeigengestaltung

  • Forderungsmanagement (von der außergerichtlichen Mahnung über die Titulierung der Forderung bis zur Zwangsvollstreckung und Begleitung des Vorgehens bei Insolvenz des Schuldners; Aushandeln und Überwachen von Ratenzahlungsvereinbarungen)

  • Bearbeitung der speziellen Probleme bei Inkasso des Reisepreises durch den Reisevermittler

  Rechtsanwältin Petra Heinicke  
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