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Tourismusrecht
Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit 1987 habe
ich fortlaufend deutschlandweit diverse
Reiseveranstalter und Reisevermittler unterschiedlicher Größe
und ganz unterschiedlicher Programmausrichtung beraten und
vertreten - auf der Seite von Reisenden/Kunden bin ich daher
grundsätzlich nicht tätig.
Ich gelte als profilierte Kennerin des Reiserechts
und gehörte von 2001 bis 2012 dem Vorstand der Deutschen
Gesellschaft für Reiserecht (DGfR) an.
Zu meinen typischen Tätigkeiten im Tourismusrecht
gehört:
-
Beratung und Prozessführung in Konflikten mit
Reisenden und Leistungsträgern
-
Erstellung von Allgemeinen Reisebedingungen
-
Beratung bei Katalog- und Anzeigengestaltung
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